von Eric Martienssen
Selbst wenn man weiß, dass es sich bei „Gunter Demnig“ und seinen „Stolpersteinen“ um das wohl wichtigste Erinnerungs-Kunstwerk im Europa nach der Deutschen Kapitulation ’45 handelt (→Danke, Gunter Demnig), muss man sich bei dieser Überschrift fragen, was eventuell heute noch – oder aktuell wieder – deutsche Finanzämter, Steuer- und Zollbehörden, mit Nazis gemein haben könnten. Und wieder ist die Antwort: der Geist!
War es damals die Reichsfluchtsteuer des „NS-Steuerstaates“, durch welche die Juden bei ihrer Flucht teilenteignet wurden, so ist es heute der Geist der „Bundesfinanzverwaltung“, der sogar die Erinnerung an diese Verbrechen auslöschen will, gar das in jedem einzelnen Stolperstein namentlich eingravierte „Einzel-Schicksal“ eines jüdischen Opfers nachträglich in den Dreck ziehend, denn es handele sich lediglich um eine „2 mm starke Messingplatte“! (ARD monitor → Keine Kunst: “Stolpersteine“ sind für das Finanzamt nur „Hinweisschilder“).
Hintergrund:
Seit Anfang 2010 ermittelte das „Finanzamt Köln-Altstadt“ gegen Gunter Demnig, ob dessen mittlerweile europaweites Kunstprojekt „Stolpersteine“ denn überhaupt „Kunst“ im Sinne eines Kunstgegenstandes, mit 7 % Mehrwertsteuer, oder nicht vielmehr ein Gebrauchsgegenstand mit 19 % Mehrwertsteuer sei? Demnig soll EUR 150.000 Steuern nachzahlen, der Ruin! Das Schlimmste ist, faktisch betrachtet liegt diesem Entscheid ein ganz normales Abgrenzungsverfahren zugrunde, oder, was meinen Sie?
Aha, der Groschen ist gefallen ! ? !
Dem ist nämlich gar nicht so! Denn es handelte sich damals nicht um die Juden, sondern immer um das Schicksal eines „einzelnen“ Juden, und es war auch nicht das heute von Angela Merkel so oft scheinheilig verurteilte „anonyme Nazideutschland“ (→Angela Merkel und brauner deutscher Antisemitismus), das diesen einzelnen Juden, seinen Sohn, seine Tochter, seine Frau erschoss, vergewaltigte oder zu Tode quälte, sondern es war immer ein „einzelner Deutscher“, nur das es von geistesgestörten Deutschen damals hunderttausende gegeben hatte … oder nach wie vor vom Geiste her gibt? Q.e.d.! – denn entgegen des von uns oben fälschlich bezichtigten Amtes, war der Urheber dieser sophistischen Holocaust-Verdrängungskampagne weder das „Finanzamt Köln-Altstadt“, sondern ein „einzelner“ antisemitisch infizierter Finanzbeamter, der sich vielleicht bestenfalls hat von dem aus der Innenstadt wehenden und von der „Kölner Staatsanwaltschaft“ als „nicht ungesetzlich“ mittlerweile weltberühmt gewordenen „Kölner Antisemitismus“ hat anstecken lassen (→Juden für den Staatsanwalt). Damit keine Missverständnisse aufkommen, die →Kirchen in NRW tun sich bezüglich ‚offenen Antisemitismus‘ heute wieder leicht, schon fast ebenso leicht wie früher.
Oder war es nicht überhaupt die Institution „Bundesfinanzverwaltung“, die das deutsche Verbrechen an den Juden jetzt dadurch niederdrücken will, indem es Gunter Demnig in den Ruin treibt und damit – quasi nur als leider nicht zu verhindernden Kollateralschaden – das Gesamtkunstwerk Stolpersteine, nach dem Motto: „upps, sorry – das haben wir nicht gewollt“? Nein, es ist ein „einzelner“ deutscher Zolloberamtsrat, der der braunen deutschen Tugend ’Hinterlist’ absichtlich wieder zu altem Ruhm verhilft, nur bereits heute, 2011, „konnten WIR [wieder] nichts dagegen tun“. [wieder] Kein deutscher Jurist da, der sich die „Außerkraftsetzung“ bestehender „deutscher Rechtsprechung“ im sich vor aller deutscher Augen abspielenden Fall vergegenwärtigt, die Lieschen Müller auf der Straße nur durch Nutzung des „gesunden“ Menschenverstandes vollkommen klar ist, geht es doch – unter Licht des Ewigen betrachtet – um nichts anderes als den „Zweck“.
Die Frage lautet: welchen „Zweck“ verfolgt jemand, in diesem Fall der Zolloberamtsrat der „Bundesfinanzbehörde“? An der Antwort auf diese Frage macht sich fest, ob es darum geht, einen ohnehin bereits von ganz Europa – baruch HaSchem (G’tt sei Dank) – als DAS Erinnerungskunstwerk schlechthin betrachteten „Kunstgegenstand“, oder um die Abschaffung der Erinnerung durch deutsche Zollbehörden geht, nach dem Motto: „damit mir das Elend endlich aus den Augen kommt.“ Denn mit objektiver „Abgrenzung“ hat dies überhaupt gar nichts zu tun. Das Gegenteil ist der Fall. Die Rechtsgrundlage, die die Bundesfinanzbehörde hier außer Kraft setzt, ist nämlich nicht nur von ihr selber (Bundesfinanzministerium), sondern sie hebt auch einzig und alleine auf den „Zweck“ ab, wann eine Sache mit dem „verminderten Steuersatz“ zu besteuern ist, wörtlich:
Ermäßigter Steuersatz [gilt] für Leistungen der Zweckbetriebe von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 AO)
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Änderung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG durch Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a des Jahressteuergesetzes 2007
Zur Erinnerung:
Selbst wenn man den Holocaust vergessen machenden „Zweck“ des Finanzamtes Köln-Altstadt in Tateinheit mit der Bundesfinanzverwaltung außer Acht ließe, so bliebe die Abgrenzung des Kunstgegenstandes vom Gebrauchsgegenstand, an dem sich beide Institutionen in völlig irreführender und abwegiger, gar krimineller Weise festmachen. Denn der ermäßigte Steuersatz soll den Verbraucher nach Gesetzesabsicht entlasten. Es geht also bei weitem nicht nur darum, Gunter Demnig den Garaus zu machen, sondern, selbst wenn dieser wirtschaftlich überleben würde, den Verbrauchern, sprich den tausenden von Hinterbliebenen der Naziopfer sowie deren Freunden und Mitgefühls betroffenen Deutschen, die Gunter Demnig mit der Erstellung des einzelnen Stolpersteines beauftragen, die Preise bei krassen Fällen oft in unerschwingliche Höhe zu treiben.
Explizit sollen durch den ermäßigten Steuersatz: „die vom Künstler nicht in Serienfertigung [also Unikate, die für ein einzelnes von Deutschen ausgelöschtes Leben stehen] erstellten Werke begünstigt werden“.
So weit der rein rechtliche Standpunkt, den der vermeintliche Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland aus antisemitischen Gründen höchst amtlich wieder in Richtung NS-Staat verließ. Aber wirklich: höchst amtlich? Nein, es geht noch höher und noch Menschen verachtender, nämlich durch die schlussendliche Entscheidung des Finanzministers des Landes NRW Nordrhein-Westfalen, Norbert-Walter Borjans, gegen die „Stolpersteine“. Der meinte sogar:
„dass man im Prinzip sich angucken muss, welche Regeln haben wir, was müssen andere tun, die einen Umsatz machen mit ehrlicher Arbeit.“
Verzeihung, Herr Finanzminister: Ist würdevolle Arbeit „wider das Vergessen“ ihrer Ansicht nach also nicht nur „keine Kunst“, sondern auch gleich „unehrlich“, nur weil sie Juden gedenkt? Wenn es mittlerweile nicht schon ein leider wieder „guter deutscher Brauch“ in der Politik wäre, das Gegenteil von dem zu tun, was man vorgibt zu sein, wie sich beispielsweise Ihre Chefin, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, abgebrühter Weise sogar in jüdischen Gazetten das Image gibt, Juden freundlich zu sein, müsste man bei Ihren Taten, Herr Finanzminister, ins Grübeln kommen. Uneinholbar und unvergessen allerdings bleiben, was die Sache staatlicher Antisemitismus angeht, der Auftritt des, im letzten Jahr noch, Vizepräsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Dirk Niebel, in Personalunion Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, als er gegen Israel zog (→DIG Deutschland mit Niebel und Gysi vor Gaza gegen Israel und Gott) Aber, mal schauen, vielleicht wird dieses Ereignis beim bevorstehenden Flottillen-Angriff deutscher Christen und Politiker, →vereint mit islamistischen Terrororganisationen gegen Israel, noch getoppt?