Von Eric C. Martienssen – english translation by Pastor Rolf Piller
Rechtzeitig am 7. Mai 2008, dem Vortag der Feierlichkeiten zum 60. Geburtstags Israels, strahlte die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD – auch Erstes Deutsches Fernsehen genannt) einen ermutigenden Bericht aus. In diesem wird laut dem Innenminister der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Wolfgang Schäuble, von „einem Schlag gegen Geistige Brandstifter“ der Nazi- und Holocaustverleugner-Szene berichtet. Hingegen findet Christian Ahrendt von der FDP-Bundestagsfraktion zum Verbot der rechtsextremen Organisation Collegium Humanum, dass 45 Jahre zu lange sind, um einen solchen Verein, der seit 1963 seine Arbeit in der rechten Szene machte, zu verbieten.
Aber ist es wirklich zu lange, wenn man sich der 400 Jahre seit Luthers Geistlicher Brandstiftung erinnert, die zunächst zum Holocaust führten, in Wirklichkeit aber bis zum heutigen Tage noch in gar vieler Lutheraners Köpfen mit der Rechtfertigung, „damit Gott sehe, dass wir Christen seien,“ herumspuken? – „Erstlich, das man jre Synagoga oder Schule mit feur anstecke und, was nicht verbrennen will, mit erden überheufe und beschütte, das kein Mensch ein stein oder schlacke davon sehe ewiglich Und solches sol man thun, unserm Herrn und der Christenheit zu ehren?“ Ja, 400 Jahre sind zu lang! Ist es nicht an der Zeit, dass man unbekehrbare Lutheraner verbietet, die Juden – unbehelligt von jedweden Gesetzen – immenrnoch als „Jesusmörder“ und „Verblendete“ bezeichnen dürfen, sehr geehrter Herr Dr. Schäuble?
Ps 122,6 Wünschet Jerusalem Glück! Es möge wohlgehen denen, die dich lieben!
Zu folgender Feststellung „Ist es nicht an der Zeit, dass man unbekehrbare Lutheraner verbietet, die Juden – unbehelligt von jedweden Gesetzen – immenrnoch als „Jesusmörder“ und „Verblendete“ bezeichnen dürfen, sehr geehrter Herr Dr. Schäuble?“ habe ich die Frage, wer konkret bezeichnet heute als Lutheraner Juden als „Jesusmörder“ etc.? Darauf hätte ich gern eine konkrete namentliche Antwort.